Ab dem 18. Oktober wird die Maskenpflicht gelockert. Dann müssen Schülerinnen und Schüler keine Maske mehr tragen, wenn
- sie an ihrem Platz sitzen.
- die Infektionslage auf der Basis- und Warnstufe ist.
Die Maskenpflicht wird auch über dem 18. Oktober greifen, wenn
- sich die Schülerinnen und Schüler auf den Begegnungsflächen in den Gebäuden aufhalten (dies gilt unabhängig von der generellen Infektionsstufe).
- die Infektionslage auf der Alarmstufe ist. Dann gilt die Maskenpflicht auch am Platz.
- es einen Corona-Fall in der Klasse gibt. In diesem Fall müssen alle Kinder und Jugendlichen der jeweiligen Klasse für fünf Tage auch am Platz eine Maske tragen.
(Quelle: Kultusministerium BW, Stand 06.10.21)