Neue Informationen zur Lockerung der Maskenpflicht für SchülerInnen ab Mo., 18.10.2021

Ab dem 18. Oktober wird die Maskenpflicht gelockert. Dann müssen Schülerinnen und Schüler keine Maske mehr tragen, wenn 

  • sie an ihrem Platz sitzen.
  • die Infektionslage auf der Basis- und Warnstufe ist.

Die Maskenpflicht wird auch über dem 18. Oktober greifen, wenn

  • sich die Schülerinnen und Schüler auf den Begegnungsflächen in den Gebäuden aufhalten (dies gilt unabhängig von der generellen Infektionsstufe). 
  • die Infektionslage auf der Alarmstufe ist. Dann gilt die Maskenpflicht auch am Platz. 
  • es einen Corona-Fall in der Klasse gibt. In diesem Fall müssen alle Kinder und Jugendlichen der jeweiligen Klasse für fünf Tage auch am Platz eine Maske tragen.

(Quelle: Kultusministerium BW, Stand 06.10.21)