Unsere Beratungslehrerin

Für besondere Beratungsaufgaben werden durch die Regierungspräsidien an Schulen (Grund-, Haupt, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie Gymnasien und berufliche Schulen) Lehrerinnen und Lehrer bestellt, die eine berufsbegleitende Ausbildung als Beratungslehrerin / Beratungslehrer im Umfang von 1,5 Jahren absolviert haben.

Unsere Beratungslehrerin bietet Beratung für:

  • Schülerinnen und Schüler
  • Eltern
  • Lehrerinnen und Lehrer

Beratungschwerpunkte:

  • Leistungsschwankungen
  • Leistungsabfall
  • Lern- und Verhaltensprobleme wie: Prüfungsangst, mangelnde Arbeitsorganisation, Motivationsprobleme, Konzentrationsschwierigkeiten
  • Hilfe bei Teilleistungsschwächen (LRS und Dyskalkulie)

Schullaufbahnberatung:

  • beim Übergang auf die weiterführenden Schularten
  • beim Wechsel der Schularten

Ziele und Methoden:

  • Die Beratung trägt dazu bei, die Schülerinnen und Schüler in dem Bildungsgang, der ihrer individuellen Begabung entspricht, zu unterstützen.Ihr Ziel ist es, Hilfen zur Entfaltung der Schülerpersönlichkeit zu geben.
  • Bei Bedarf können neben dem persönlichem Gespräch, diagnostische Testverfahren eingesetzt werden (z.B. für Lern- und Arbeitsverhalten).
  • Wichtig ist die Kooperation mit anderen Beratungsstellen, über die informiert werden kann.

Grundlagen der Beratung:

  • Vertraulichkeit: Die Gespräche werden vertraulich behandelt. Informationen werden nur mit Einverständnis weitergegeben.
  • Freiwilligkeit: Die Beratung richtet sich an Ratsuchende, die freiwillig kommen.
  • Einverständnis der Eltern: Bei minderjährigen SchülerInnen muss das Einverständnis der Eltern zur Beratung vorliegen. (Dies gilt nicht für unser Erstgespräch!)

Kontaktaufnahme: